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   KG, 09.01.1984 - 5 Ws 531/83, 1 AR 1662/83   

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https://dejure.org/1984,7392
KG, 09.01.1984 - 5 Ws 531/83, 1 AR 1662/83 (https://dejure.org/1984,7392)
KG, Entscheidung vom 09.01.1984 - 5 Ws 531/83, 1 AR 1662/83 (https://dejure.org/1984,7392)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 1984 - 5 Ws 531/83, 1 AR 1662/83 (https://dejure.org/1984,7392)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 341
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05

    Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei

    (2) Indes wird vertreten, dass in Fällen, in denen in anderer Sache die Vollstreckung der Strafe gemäß § 35 BtMG zurückgestellt und eine Drogenabstinenztherapie eingeleitet ist, die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zurückgestellt werden kann (OLG Zweibrücken in MDR 1983, 150: bei in absehbarer Zeit abgeschlossener Therapie; OLG Düsseldorf in StV 1989, 159; OLG Celle in StV 1998, 216: um den eingeleiteten Resozialisierungsprozess nicht zu gefährden insbesondere durch anderenfalls erforderlichen Widerruf auch der Zurückstellung; Lackner, a.a.O.; Tröndle/Fischer, a.a.O.), soweit die Therapieeinleitung nicht wegen gegenwärtig günstiger Prognose dem Widerruf schon gänzlich entgegensteht (KG in StV 1984, 341; OLG Düsseldorf in StV 1998, 215).
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 1 Ws 54/12

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Entscheidung über den Widerruf des

    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. zum Ganzen nur Senatsbeschlüsse vom 3.9.1996 [StV 1998, 216], vom 31.3.2004 [1 Ws 78/04], vom 21.7.2006 [1 Ws 355/06] und vom 8.9.2008 [1 Ws 442/08]; OLG Zweibrücken vom 29.6.1982 [MDR 1983, 150]; KG vom 9.1.1984 [StV 1984, 341]; OLG Düsseldorf vom 16.12.1998 [StV 1989, 159]; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 56f Rn. 19).
  • OLG Celle, 01.10.2008 - 1 Ws 500/08

    Vollziehung einer Maßregel nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) gegen den

    KG StV 1984, 341.
  • OLG Koblenz, 08.07.2015 - 2 Ws 336/15

    Strafaussetzung zur Bewährung: Zurückstellung des Widerrufsentscheidung bei

    Zwar ist in Fällen wie dem vorliegenden nicht stets eine Zurückstellung des Widerrufs geboten, um einen bereits eingeleiteten Resozialisierungsprozess in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ws 67/15 vom 09.02.2015, 1 Ws 647-649/14 vom 02.12.2014 und 1 Ws 761/13 vom 15.01.2014; OLG Celle, Beschluss 1 Ws 54/12 vom 14.02.2012, StV 2012, 485, zit. n. juris Rn. 5; StV 1998, 216; OLG Düsseldorf StV 1989, 150; KG StV 1984, 341; OLG Zweibrücken MDR 1983, 150; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56f Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Celle, 03.09.1996 - 3 Ws 215/96
    M. E. erscheint es aber wegen dieser Maßnahme geboten, die Entscheidung über den Widerruf zunächst zurückzustellen und den weiteren Verlauf der Therapie abzuwarten, um den - vorliegend offenbar schon eingeleiteten - Resozialisierungsprozeß in der anderen Sache nicht zu gefährden (vgl. Dreher/ Tröndle, 47. Aufl., Rdn. 2 a zu § 56 f. StGB ; OLG Zweibrücken, MDR 83, S. 150; KE, StV 84, S. 341; OLG Düsseldorf, StV 89, S. 159).
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